Fördermöglichkeiten

Die Koordinierungsstelle kann Ihre Teilnahme an beruflich relevanten Kursen unter bestimmten Bedingungen finanziell fördern (FIFÖ).

Wer kann gefördert werden?

– Berufsrückkehrerinnen, die kein ALG I oder ALG II beziehen

– Elternzeitnehmende

– geringfügig Beschäftigte

– Mitarbeiterinnen eines Betriebes, der dem „Verbund Frau & Betrieb“ angehört

Ihr Wohnsitz befindet sich in Niedersachsen!

 

Wann und Wieviel:

Wenn der Kurs für Sie beruflich relevant ist und nicht mehr als 30 Zeitstunden (40 Unterrichtsstunden) umfasst, kann er von der Koordinierungsstelle gefördert werden. Der Zuschuss beträgt dann 50 % der Kursgebühr, maximal jedoch 150,00 €.

 

Wie bekommen Sie FIFÖ?

– Vorab klären Sie bitte mit uns, ob der angestrebte Kurs förderfähig und sinnvoll ist.

– Für jeden einzelnen Kurs stellen Sie bitte einen eigenen Antrag auf FIFÖ bei der Koordinierungsstelle.

– Der entsprechende Antrag muss vor Kursbeginn bei der Koordinierungsstelle eingereicht werden.

– Sie absolvieren den Kurs, senden uns Ihren Erstattungsantrag zu und bekommen dann von uns das Geld.

– Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht, da Gelder hierfür nur in begrenztem Rahmen zur Verfügung stehen.

Downloads dazu finden Sie hier:

Fördermöglichkeiten des Verbundes Frau & Betrieb

–  Mitarbeiterinnen aus Verbundbetrieben können über die Angebote der Koordinierungsstelle hinausgehend noch gefördert werden.

Hier gilt das Zeitlimit von 30 Zeitstunden nicht, es sind auch darüber hinaus gehende Seminare förderbar.

So finden Sie in unserer Info-Broschüre im Kapitel „Verbund“ Veranstaltungen speziell für Ihre Mitarbeiterinnen.

– Wir unterstützen auch Inhouse-Schulungen.

Downloads dazu finden Sie hier:

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns.

Aktuelles

 

Träger und Förderer